Allgemeine Geschäftsbedienungen (AGB)
§1 Geltung
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen, mündlich oder schriftlich, zwischen SuuberSwiss GmbH als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber.
§2 Ausführung
Die auszuführenden Reinigungsarbeiten für leerstehende Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die im Vertrag, mündlich oder schriftlich, nicht erwähnt worden sind, werden durch die SuuberSwiss GmbH nicht gereinigt. Die Reinigung der schwer zugänglichen Flächen der Wohnung, einschliesslich der Aussenflächen der Wohnungsfenster zu denen nicht zu öffnende Glasbestandteile und die Fensterrahmen gehören, werden nicht gereinigt. Die SuuberSwiss GmbH verpflichtet sich für getreue und sorgfältige Ausführung der übertragenen Reinigungsleistungen.
§3 Preise und Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich, mündlich oder schriftlich, zwischen den Kunden und SuuberSwiss GmbH festgelegt. Die SuuberSwiss GmbH behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder einen Zuschlag für 1. Nicht in der Beschreibung angegebene oder nicht korrekt angegebene Zimmer, Fenster, Storen, Balkone, Waschmaschinen, Räume etc. 2. Raucherwohnung, übermässige Klebreste, extreme Verschmutzung, auch durch Haustiere etc., zu offerieren.
§4 Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist, wenn nichts anderes vereinbart, nach Beenden der Reinigungsarbeiten vom Kunden an die SuuberSwiss GmbH in Bar zu entrichten.
§5 Versicherungsschutz / Haftung
Schadenersatzansprüche, welche als Folge der Auftragsdurchführung gemacht wurden, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von SuuberSwiss GmbH gedeckt, wenn dies sofort nach der Reinigung oder während der Wohnungsübergabe, der SuuberSwiss GmbH schriftlich angezeigt wird. Für Schäden, die an SuuberSwiss GmbH nicht unverzüglich schriftlich angezeigt werden, entfällt jede Haftung.
§6 Kündigungsfrist
Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenem Postweg erfolgen.
§7 Vertragsauflösung seitens SuuberSwiss GmbH
SuuberSwiss GmbH behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad übersteigen (z. B. Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, spezielle Verunreinigungen, Exkremente, Verwesungsprozesse, Fäulnisprodukte etc.) oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat oder z. B. starke Verschmutzung an Böden, Wänden, Fenster, Türen, die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig, oder kann mit einem Zuschlag für Mehraufwand gereinigt werden. Im Fall das es zu einer Vertragsauflösung kommt und ein klarer Aufwand oder andere Kosten für die SuuberSwiss GmbH entstehen, werden diese in Rechnung gestellt.
§8 Reklamationen
Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit, während der Abgabe einen Grund zur Nachreinigung finden, dann wird diese umgehend von uns durchgeführt und selbstverständlich kostenlos. Reklamationen sowie Schäden müssen sofort nach der Reinigung oder während der Wohnungsübergabe, entweder von der Verwaltung, Objektbesitzer oder dem Mieter, an die SuuberSwiss GmbH schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen sowie Schadenmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
§9 Übertragung
AGB und abgeschlossene Verträge binden auch allfällige Rechtsnachfolger von SuuberSwiss GmbH oder des Auftraggebers.